{"id":6294,"date":"2023-12-01T16:39:06","date_gmt":"2023-12-01T16:39:06","guid":{"rendered":"https:\/\/nbc-ev.de\/?page_id=6294"},"modified":"2023-12-01T16:46:25","modified_gmt":"2023-12-01T16:46:25","slug":"satzung-nuernberger-basketball-club-e-v","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/nbc-ev.de\/en\/satzung-nuernberger-basketball-club-e-v\/","title":{"rendered":"Satzung N\u00fcrnberger Basketball Club e. V."},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"6294\" class=\"elementor elementor-6294\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-194663e6 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no\" data-id=\"194663e6\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-64f65605\" data-id=\"64f65605\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5f013307 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5f013307\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><\/p>\n<div class=\"is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\"><div class=\"wp-block-group__inner-container\">\n<p><\/p>\n<p><strong>Satzung N\u00fcrnberger Basketball Club e. V.<br \/><br \/>\u00a7 1 \u2013 Name und Sitz<\/strong><br \/>(1) Der Name des Vereins ist N\u00fcrnberger Basketball Club (NBC).<br \/>(2) Er hat seinen Sitz in N\u00fcrnberg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht N\u00fcrnberg<br \/>unter VR 3477 eingetragen.<br \/>(3) Nach der Eintragung f\u00fchrt er den Zusatz \u201ee. V.\u201c Er ist Mitglied im Bayerischen Landes-<br \/>Sportverband (BLSV) und im Bayerischen Basketball Verband (BBV). Das Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>des Vereins ist gleich dem Kalenderjahr.<br \/><br \/><strong>\u00a7 2 \u2013 Zweck<\/strong><br \/>(1) Zweck des Vereins ist die Durchf\u00fchrung von Sportveranstaltungen, insbesondere die<br \/>Unterhaltung eines Spielbetriebs im Basketball.<br \/>(2) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des<br \/>Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br \/>(3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>(4) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die<br \/>Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch<br \/>keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch<br \/>Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe<br \/>Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<br \/>(5) Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<br \/>(6) Jeder Beschluss \u00fcber die Satzungs\u00e4nderung ist vor dessen Anmeldung beim<br \/>Registergericht dem zust\u00e4ndigen Finanzamt vorzulegen.<br \/><br \/><strong>\u00a7 3 \u2013 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die sich den<br \/>Zielen des Vereins verbunden f\u00fchlt.<br \/>(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand (\u00a7 7) zu richten. Der<br \/>Gesamtvorstand (\u00a7 8) entscheidet \u00fcber die Aufnahme einvernehmlich.<br \/>(3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben ansonsten die gleichen<br \/>Rechte wie ordentliche Mitglieder.<br \/>Satzung N\u00fcrnberger Basketball Club e. V. Seite 2 von 4 21.10.2013<br \/><br \/><strong>\u00a7 4 \u2013 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>(1) Die Mitgliedschaft endet durch:<br \/>a) freiwilligen Austritt<br \/>b) Tod<br \/>c) Ausschluss<br \/>d) Streichung aus der Mitgliederliste<br \/>(2) Der Austritt aus dem Verein ist halbj\u00e4hrlich zum 30.06. oder 31.12. durch schriftliche<br \/>Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand sp\u00e4testens 14 Tage vor dem jeweiligen Stichtag<br \/>m\u00f6glich.<br \/>(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in<br \/>grober Weise gegen die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft. \u00dcber den Ausschluss<br \/>beschlie\u00dft der Vorstand. Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.<br \/>(4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen<br \/>werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung mit der Beitragszahlung l\u00e4nger als drei<br \/>Monate im R\u00fcckstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Alle<br \/>entstehenden Kosten (Inkassob\u00fcro, Rechtsanwalt usw.), die durch das Beibringen der<br \/>f\u00e4lligen Mitgliedsbeitr\u00e4ge auftreten, sind von dem Mitglied zu tragen.<br \/><br \/><strong>\u00a7 5 \u2013 Beitr\u00e4ge<\/strong><br \/>Es sind Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu entrichten. \u00dcber die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit und evtl. sonstige<br \/>Geb\u00fchren entscheidet die Mitgliederversammlung.<br \/><br \/><strong>\u00a7 6 \u2013 Organe des Vereins<\/strong><br \/>Organe des Vereins sind:<br \/>a) der vertretungsberechtigte Vorstand nach \u00a7 26 BGB<br \/>b) der Gesamtvorstand<br \/>c) die Mitgliederversammlung<br \/><br \/><strong>\u00a7 7 \u2013 Vertretungsberechtigter Vorstand nach \u00a7 26 BGB<\/strong><br \/>(1) Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus<br \/>a) dem 1. Vorsitzenden<br \/>b) dem 2. Vorsitzenden<br \/>(2) Jeder ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.<br \/>(3) Der Vorstand nach \u00a7 26 BGB ist erm\u00e4chtigt zu redaktionellen \u00c4nderungen der Satzung<br \/>und \u00c4nderungen, die aufgrund Beanstandungen des Registergerichts oder zur<br \/>Erlangung der Gemeinn\u00fctzigkeit erforderlich sind.<br \/>Satzung N\u00fcrnberger Basketball Club e. V. Seite 3 von 4 21.10.2013<br \/><br \/><strong>\u00a7 8 \u2013 Gesamtvorstand<\/strong><br \/>(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus<br \/>a) dem 1. Vorsitzenden<br \/>b) dem 2. Vorsitzenden<br \/>c) dem Kassierer<br \/>d) weiteren Beisitzern nach Beschluss der Mitgliederversammlung (z. B. Schriftf\u00fchrer,<br \/>Sportlicher Leiter, Beisitzer).<br \/>(2) Die Wahl des Gesamtvorstands erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer<br \/>von zwei Jahren.<br \/>(3) Die Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis ein jeweiliger Nachfolger<br \/>ordnungsgem\u00e4\u00df bestellt ist.<br \/>(4) Das Amt eines Vorstands endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein. Verschiedene<br \/>Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt werden.<br \/><br \/><strong>\u00a7 9 \u2013 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>(1) Mitgliederversammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert,<br \/>jedoch mindestens einmal im Jahr.<br \/>(2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der<br \/>Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen.<br \/>(3) Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung an die letzte bekannt Mitgliederanschrift.<br \/>(4) Der Mitgliederversammlung obliegt vor allem:<br \/>a) Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung<br \/>b) Entlastung der Gesamtvorstandsmitglieder<br \/>c) die Wahl der neuen Gesamtvorstandsmitglieder<br \/>d) die Aufstellung des Haushaltsplanes<br \/>e) die Festsetzung des Beitrages und eventuell sonstiger Geb\u00fchren<br \/>f) Satzungs\u00e4nderungen<br \/>g) Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/><br \/><strong>\u00a7 10 \u2013 Beschlussfassung<\/strong><br \/>(1) Die Mitgliedersammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn der Vorstand die Sammlung<br \/>ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen und rechtzeitig eingeladen hat.<br \/>(2) Beschl\u00fcsse werden im Allgemeinen mit der Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen<br \/>Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen bleiben au\u00dfer Betracht.<br \/>(3) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr.<br \/>(4) Satzungs\u00e4nderungen und die Vereinsaufl\u00f6sung bed\u00fcrfen einer Mehrheit von 3\/4,<br \/>Zweck\u00e4nderungen einer Mehrheit von 9\/10 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<br \/>(5) Bei Wahlen ist derjenige gew\u00e4hlt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann<br \/>(sog. relative Mehrheit).<br \/><br \/><strong>\u00a7 11 \u2013 Beurkundung der Beschl\u00fcsse<\/strong><br \/>(1) \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll sowie zus\u00e4tzlich f\u00fcr die in<br \/>Mitgliederversammlungen gefassten Beschl\u00fcsse eine Niederschrift der Beschl\u00fcsse<br \/>gesondert aufzunehmen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben.<br \/>Dabei sollen Ort und Zeit sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgelegt werden.<br \/>(2) Zwei Wochen nach der Versammlung ist f\u00fcr jedes Mitglied das Protokoll beim Vorstand<br \/>einsehbar und wird auf Wunsch dem Mitglied zugesandt.<br \/>(3) Widerspr\u00fcche sind innerhalb von vier Wochen der jeweiligen Mitgliederversammlung<br \/>gegen\u00fcber dem Vorstand (\u00a7 7) schriftlich unter Angebe von Gr\u00fcnden zu erheben.<br \/><br \/><strong>\u00a7 12 \u2013 Aufl\u00f6sung des Vereins \u2013 Liquidation<\/strong><br \/>(1) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den BBV \u2013 Bezirk<br \/>Mittelfranken \u2013 zwecks Verwendung f\u00fcr den Jugendbasketballsport in Mittelfranken.<br \/>(2) Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins \u00fcber die<br \/>Bestellung der Liquidatoren. Falls die Mitgliedersammlung nichts anderes beschlie\u00dft,<br \/>werden die bisherigen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder Liquidatoren. Die<br \/>Liquidatoren vertreten einzeln.<br \/><br \/>N\u00fcrnberg im April 2010<\/p>\n<p><\/p>\n<\/div><\/div>\n<p><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung N\u00fcrnberger Basketball Club e. V. \u00a7 1 \u2013 Name und Sitz(1) Der Name des Vereins ist N\u00fcrnberger Basketball Club (NBC).(2) Er hat seinen Sitz in N\u00fcrnberg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht N\u00fcrnbergunter VR 3477 eingetragen.(3) Nach der Eintragung f\u00fchrt er den Zusatz \u201ee. V.\u201c Er ist Mitglied im Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) und im Bayerischen Basketball Verband (BBV). Das Gesch\u00e4ftsjahrdes Vereins ist gleich dem Kalenderjahr. \u00a7 2 \u2013 Zweck(1) Zweck des Vereins ist die Durchf\u00fchrung von Sportveranstaltungen, insbesondere dieUnterhaltung eines Spielbetriebs im Basketball.(2) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne desAbschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.(3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.(4) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. DieMitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auchkeine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durchAusgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoheVerg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.(5) Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig.(6) Jeder Beschluss \u00fcber die Satzungs\u00e4nderung ist vor dessen Anmeldung beimRegistergericht dem zust\u00e4ndigen Finanzamt vorzulegen. \u00a7 3 \u2013 Mitgliedschaft(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die sich denZielen des Vereins verbunden f\u00fchlt.(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand (\u00a7 7) zu richten. DerGesamtvorstand (\u00a7 8) entscheidet \u00fcber die Aufnahme einvernehmlich.(3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben ansonsten die gleichenRechte wie ordentliche Mitglieder.Satzung N\u00fcrnberger Basketball Club e. V. Seite 2 von 4 21.10.2013 \u00a7 4 \u2013 Beendigung der Mitgliedschaft(1) Die Mitgliedschaft endet durch:a) freiwilligen Austrittb) Todc) Ausschlussd) Streichung aus der Mitgliederliste(2) Der Austritt aus dem Verein ist halbj\u00e4hrlich zum 30.06. oder 31.12. durch schriftlicheErkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand sp\u00e4testens 14 Tage vor dem jeweiligen Stichtagm\u00f6glich.(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten ingrober Weise gegen die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft. \u00dcber den Ausschlussbeschlie\u00dft der Vorstand. Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.(4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichenwerden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung mit der Beitragszahlung l\u00e4nger als dreiMonate im R\u00fcckstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Alleentstehenden Kosten (Inkassob\u00fcro, Rechtsanwalt usw.), die durch das Beibringen derf\u00e4lligen Mitgliedsbeitr\u00e4ge auftreten, sind von dem Mitglied zu tragen. \u00a7 5 \u2013 Beitr\u00e4geEs sind Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu entrichten. \u00dcber die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit und evtl. sonstigeGeb\u00fchren entscheidet die Mitgliederversammlung. \u00a7 6 \u2013 Organe des VereinsOrgane des Vereins sind:a) der vertretungsberechtigte Vorstand nach \u00a7 26 BGBb) der Gesamtvorstandc) die Mitgliederversammlung \u00a7 7 \u2013 Vertretungsberechtigter Vorstand nach \u00a7 26 BGB(1) Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht ausa) dem 1. Vorsitzendenb) dem 2. 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VerschiedeneVorstands\u00e4mter k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt werden. \u00a7 9 \u2013 Mitgliederversammlung(1) Mitgliederversammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert,jedoch mindestens einmal im Jahr.(2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe derTagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen.(3) Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung an die letzte bekannt Mitgliederanschrift.(4) Der Mitgliederversammlung obliegt vor allem:a) Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresrechnungb) Entlastung der Gesamtvorstandsmitgliederc) die Wahl der neuen Gesamtvorstandsmitgliederd) die Aufstellung des Haushaltsplanese) die Festsetzung des Beitrages und eventuell sonstiger Geb\u00fchrenf) Satzungs\u00e4nderungeng) Aufl\u00f6sung des Vereins \u00a7 10 \u2013 Beschlussfassung(1) Die Mitgliedersammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn der Vorstand die Sammlungordnungsgem\u00e4\u00df einberufen und rechtzeitig eingeladen hat.(2) Beschl\u00fcsse werden im Allgemeinen mit der Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigenStimmen gefasst. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen bleiben au\u00dfer Betracht.(3) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr.(4) Satzungs\u00e4nderungen und die Vereinsaufl\u00f6sung bed\u00fcrfen einer Mehrheit von 3\/4,Zweck\u00e4nderungen einer Mehrheit von 9\/10 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.(5) Bei Wahlen ist derjenige gew\u00e4hlt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann(sog. relative Mehrheit). \u00a7 11 \u2013 Beurkundung der Beschl\u00fcsse(1) \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll sowie zus\u00e4tzlich f\u00fcr die inMitgliederversammlungen gefassten Beschl\u00fcsse eine Niederschrift der Beschl\u00fcssegesondert aufzunehmen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben.Dabei sollen Ort und Zeit sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgelegt werden.(2) Zwei Wochen nach der Versammlung ist f\u00fcr jedes Mitglied das Protokoll beim Vorstandeinsehbar und wird auf Wunsch dem Mitglied zugesandt.(3) Widerspr\u00fcche sind innerhalb von vier Wochen der jeweiligen Mitgliederversammlunggegen\u00fcber dem Vorstand (\u00a7 7) schriftlich unter Angebe von Gr\u00fcnden zu erheben. \u00a7 12 \u2013 Aufl\u00f6sung des Vereins \u2013 Liquidation(1) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den BBV \u2013 BezirkMittelfranken \u2013 zwecks Verwendung f\u00fcr den Jugendbasketballsport in Mittelfranken.(2) Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins \u00fcber dieBestellung der Liquidatoren. 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